Information für Katzenhalter

Mit in Kraft treten der Verordnung zum 01.10.2019 gilt:

  • Freigängerkatzen (Katzen männlich und weiblich, die unkontrolliert freien Auslauf haben) müssen eindeutig und dauerhaft mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und registriert sein.
  • die Registrierung erfolgt durch Eintrag der Kennzeichnung der Katze sowie Name und Anschrift der Haltungsperson (Besitzer) in die kostenfreien Haustierregister TASSO e.V. oder FINDEFIX des deutschen Tierschutzbundes e.V.
  • Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass fortpflanzungsfähige Katzen, die innerhalb des Gebietes des Kreises Kleve gehalten werden, keinen unkontrollierten freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat sie die Katze fortpflanzungsungähig machen zu lassen.
  • Freigängerkatzen, die im Kreisgebiet Kleve unkontrollierten Auslauf haben, dürfen durch die Fundbehörden oder von dazu ermächtigten Dritten zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson in Obhut genommen werden.
  • Die Fundbehörden oder ermächtigte Dritte können aufgegriffene freilebende Katzen tierärztlich Kennzeichen, registrieren und fortpflanzungunfähig machen lassen.
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